Die Mindestinvestitionsbedingung von 250.000 Euro für die Erlangung einer gewerblichen Aufenthaltserlaubnis wurde durch die Neufassung des Absatz 1 von Paragraph 21 des Ausländergesetzes am 01.08.2012 aufgehoben. Diese Änderung erleichterte türkischen Unternehmen und Einzelunternehmern, die eine Geschäftstätigkeit in Deutschland erwägen, die Investition. Die bestehende Gesetzgebung, die auch ohne Aufenthaltserlaubnis eine Unternehmensgründung ermöglicht, zielt nicht auf die Investitionssumme ab, sondern darauf, ob das Geschäft des Interessenten und dessen Beitrag zur deutschen Wirtschaft bestehen.
Darüber hinaus ist es für einen Unternehmer, der konkrete und überprüfbare Handelsaktivitäten durchführt, möglich, eine gewerbliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Die Dauer der gewerblichen Aufenthaltserlaubnis hängt von der Aktivität des Unternehmens und der Kontinuität der Geschäftstätigkeit ab. Die Kontinuität der gewerblichen Aufenthaltserlaubnis hängt natürlich auch von den Finanzberichten des gegründeten Unternehmens ab, die dessen Effizienz oder Rentabilität zeigen. Nach einem positiven Finanzergebnis hat der Unternehmer das Recht, nach den ersten drei Jahren des Aufenthalts in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Der Ehepartner und die Kinder einer Person mit einer gewerblichen Aufenthaltserlaubnis können ebenfalls im Rahmen der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Unterstützung bei der Erfüllung der geschäftlichen und formellen Voraussetzungen für eine gewerbliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
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